SU2X_CHECK_CONSISTENCY & SU24_AUTO_REPAIR
Unzufriedenheit und unklarer Bedarf im Prozess
Das Berechtigungskonzept in SAP ERP ermöglicht es normalerweise nicht, Berechtigungen auf einzelne Geschäftsjahre einzugrenzen. Dies ist aber insbesondere bei Steuerprüfungen relevant. Zum 1. Januar 2002 wurde in Deutschland die elektronische Steuerprüfung gesetzlich im § 147 (6) Abgabenordnung verankert. Die Auffassung der Finanzverwaltung dazu ist im BMF-Schreiben vom 16.07.2001 (BStBl. 2001 I) »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen« (GDPdU) niedergelegt. Die elektronische Steuerprüfung kann in Deutschland auf drei Zugriffsarten erfolgen: Unmittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen (Nur-Lesezugriff) und die Hard- und Software des Steuerpflichtigen zur Prüfung der Daten einschließlich der Stammdaten und Verknüpfungen zu nutzen. Mittelbarer Zugriff: Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet, um den Nur-Lesezugriff durchführen zu können. Datenträgerüberlassung: Alternativ kann die Finanzverwaltung vom Steuerpflichtigen verlangen, dass ihr die gespeicherten Unterlagen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Auswertung überlassen werden.
Wurde ein Eintrag in der Transaktion SE97 korrekt angelegt, wird eine Berechtigungsprüfung genauso durchgeführt, wie es bei einer Transaktionsstartberechtigung der Fall ist. Dieser Ansatz erfordert daher eine exakte und vollständige Konfiguration für jede Transaktion, die aufgerufen wird. Der erforderliche Aufwand und der Raum für Fehler sind entsprechend groß. Der ABAP-Befehl CALL TRANSACTION verursacht keine Transaktionsstartberechtigungprüfung. Ohne eine Berechtigungsprüfung könnte das ABAP-Programm Benutzern ungewollt Zugriff auf Systemressourcen erlauben. Solche Berechtigungsprobleme führen in vielen Fällen zu einer versteckten Compliance-Verletzung, denn dadurch ist die Nachvollziehbarkeit von Benutzeraktionen im SAP-System nicht mehr gewährleistet. Ein Entwickler sollte sich nicht auf die Funktionalität der Transaktion SE97 verlassen und deshalb die möglichen Berechtigungsprüfungen auch im Programmcode einbauen. Daher muss eine der folgenden explizit codierten Berechtigungsprüfungen für die Anweisung CALL TRANSACTION erfolgen.
Benutzerstammdaten automatisiert vorbelegen
Alle Berechtigungsprüfungen werden in Tabellenform als ALV-Liste ausgegeben. Diese Liste können Sie nach Spalten sortieren oder filtern. Des Weiteren sind sämtliche Neuerungen aus der Transaktion ST01, die wir zu Beginn dieses Tipps aufgeführt haben, für die Auswertung übernommen worden. Durch einen Doppelklick auf ein Berechtigungsobjekt gelangen Sie direkt zur Berechtigungsobjektdefinition, und mit einem Doppelklick auf die Transaktion werden Sie direkt zur Programmstelle geleitet, in der die Berechtigungsprüfung erfolgt. Weitere Verwendungstipps für diesen Trace geben wir Ihnen in Tipp 32, »Berechtigungswerte mithilfe von Traceauswertungen pflegen«, und in Tipp 39, »Vorschlagswerte unter der Zuhilfenahme von Traceauswertungen pflegen«.
Ab SAP NetWeaver 7.31 ermöglicht das Security Audit Log die vollständige Darstellung von längeren Ereignisparametern in Meldungen. Dazu wurde der maximale Speicherplatz für Variablen in Meldungen auf 2 GB angehoben. Zur Einspielung dieser Erweiterung benötigen Sie einen Kernel- Patch. Die Korrekturen und eine Übersicht über die erforderlichen Support Packages finden Sie in SAP-Hinweis 1819317.
Sollten Sie in die Situation geraten, dass Berechtigungen erforderlich sind, die nicht im Rollenkonzept berücksichtigt wurden, ermöglicht Ihnen "Shortcut for SAP systems" die Zuweisung der Komplettberechtigung für das jeweilige Berechtigungsobjekt.
Diese Informationen dürfen nur unter Einbeziehung eines Mitbestimmungsorgans Ihrer Organisation verwendet werden, da hieraus natürlich auch Informationen zur Leistungskontrolle von einzelnen Benutzern abgeleitet werden können.
Wir zeigen Ihnen, welche Vor- und Nacharbeiten erforderlich sind, um Dateninkonsistenzen zu vermeiden.